Fahrzeugklassen

Die ADAM Fahrschulen bieten den Erwerb der Fahrerlaubnis für PKW und Zweiräder.

Die Ausbildung wird in folgenden Fahrzeugklassen angeboten:

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A

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 ccm oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Krafträder mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Krafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

  • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotor) oder 
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15kW

Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich; Einschluss: AM, A1, A2

Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"; 21 Jahre für Trikes; 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

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A2

Krafträder mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bemerkung:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich; Einschluss: AM, A1

Mindestalter:
18 Jahre

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A1

Krafträder mit:

  • Hubraum: max. 125 ccm
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Bemerkung:
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt; Einschluss: AM

Mindestalter:
16 Jahre

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B / BF17 / B197 (Automatik-Regelung)

Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - mit 

  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500kg


Bemerkung:

Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung

Mindestalter:

18 Jahre; 17 Jahre beim begleitetem Fahren (BF17)

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B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

Bemerkung:

Wird durch Zeteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich

Mindesalter:

vgl. Klasse B

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B196

Kraftrad der Klasse A1

Voraussetzungen:

  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.
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BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Bemerkung:

  • Vorbesitz: B - keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
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AM15

zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit  Beiwagen)

  • Höchstgeschwindigkeit  von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder  einem Verbrennungsmotor
  • Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
  • max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

dreirädrige  Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45  km/h
  • Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von  Fremdzündungsmotoren
  • max. Nutzleistung von nicht mehr als 4  kW

Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse AM ist unbefristet gültig,   lediglich der Führerschein muss nach Ablauf von 15 Jahren neu beantragt werden.

Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse AM. Die Klasse AM schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein, aber man hat somit die MoFa-Prüfbescheinigung erworben.

Mindestalter: 16 Jahre  

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse AM setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.

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L

Zugmaschinen

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit 

  • bbh max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
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Mofa

Die MOFA-Prüfbescheinigung

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein. Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.

Mindestalter: 15 Jahre

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ASF

Aufbau-Seminar-Fahranfänger

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen während der Probezeit begangener Verkehrsstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung). Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG)

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FES

Fahreignungsseminar

Seminar zum Punkteabbau - Fahreignungs-Bewertungssystem.

Weitere Infos hier >